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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB SCHWEIZ)

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Willkommen bei SAVELIA. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen, unter denen wir mit Freude Aufträge, Produktion, Lieferung und Montage unserer Poolüberdachungen für Privat- und Geschäftskunden in der Schweiz, Liechtenstein, Polen, Deutschland und Österreich realisieren.

2. ANGEBOTE UND PREISKALKULATIONEN

Um Ihnen die höchste Materialqualität garantieren zu können, sind alle Preiskalkulationen und Transportkostenschätzungen aus unserem Konfigurator für einen Zeitraum von 7 Kalendertagen ab dem Datum der Zusendung gültig. Nach Ablauf dieser Frist können die Preise aufgrund von dynamischen und unvorhersehbaren Rohstoffpreisschwankungen auf den Weltmärkten aktualisiert werden. Die Produktion der Überdachung beginnt nach schriftlicher Genehmigung des technischen Entwurfs und Eingang der vereinbarten Anzahlung.

3. ANFORDERUNGEN AN DIE UNTERGRUNDVORBEREITUNG DURCH DEN INVESTOREN

Unsere teleskopischen Segmente gleiten mit außergewöhnlicher Leichtigkeit, jedoch hängt ihr reibungsloser Lauf direkt von einem stabilen und ebenen Untergrund ab. Als Auftraggeber verpflichten Sie sich, auf eigene Kosten einen fachgerecht nivellierten und befestigten Untergrund unter den Laufschienen gemäß den von uns bereitgestellten technischen Unterlagen zu errichten.

Da wir die Konstruktion auf dem von Ihnen vorbereiteten Fundament montieren, kann SAVELIA keine Haftung für spätere Laufschwierigkeiten der Segmente oder Undichtigkeiten übernehmen, die durch Bodensetzung, Materialverformungen des Untergrunds oder Fehler bei den von Dritten ausgeführten Bauarbeiten entstehen.

4. UMSETZUNG UND WITTERUNGSBEDINGUNGEN

Wir setzen alles daran, Lieferungen und Montagen pünktlich durchzuführen, jedoch sind die von uns angegebenen Termine Richtwerte. Sicherheit und Präzision haben für uns oberste Priorität. Daher behalten wir uns das Recht vor, den Ausführungstermin in außergewöhnlichen und von uns nicht zu vertretenen Situationen zu verschieben, wie bei:

  • Ungünstigen Witterungsbedingungen, die eine sichere Durchführung der Montage- und Transportarbeiten oder das ordnungsgemäße Abbinden von speziellen Montageklebstoffen unmöglich machen.
  • Unvorhersehbare Verzögerungen bei der Lieferung von Rohstoffen durch unsere wichtigsten Logistikpartner.

In solchen begründeten Fällen höherer Gewalt berechtigt die Verschiebung des Ausführungstermins um die Dauer des Hindernisses den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zu Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen.

5. GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNG UND -AUSSCHLUSS

Alle unsere Produkte zeichnen sich durch höchste Qualität aus und sind mit einer vollen Gewährleistung auf verdeckte Produktions- oder Materialfehler der Profile und des Polycarbonats ausgestattet, die bei ordnungsgemäßem und bestimmungsgemäßem Betrieb der Überdachung auftreten. Damit Ihnen die Überdachung über Jahrzehnte hinweg Freude bereitet, beachten Sie bitte, dass die Gewährleistung keine mechanischen, thermischen oder chemischen Schäden abdeckt, die durch unsachgemäßen Betrieb, das Verschulden Dritter oder höhere Gewalt entstehen. Die Gewährleistung erlischt ebenfalls bei einer Montage der Überdachung auf einem mangelhaften oder instabilen Untergrund (gemäß Punkt 3).

6. KUNDENDIENST UND SERVICE

  • Bei geringfügigen Mängeln, die die Sicherheit und allgemeine Stabilität der Konstruktion nicht beeinträchtigen, behält sich SAVELIA das Recht vor, die entsprechenden Original-Ersatzteile direkt an Sie zu liefern, damit Sie diese schnell und unkompliziert selbst montieren können.
  • Die Wartezeit auf das Eintreffen unseres Serviceteams oder die Produktion spezieller Konstruktionselemente hängt von den aktuellen Kapazitäten des Werks sowie der Saison ab und kann sich angemessen verlängern.

7. INFORMATIONSCHARAKTER DER WEBSITE UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Alle Inhalte, Visualisierungen, die Funktionen des Konfigurators sowie Preisschätzungen (in CHF/EUR) auf unserer Website dienen ausschließlich der Information. Sie stellen kein verbindliches Verkaufsangebot im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) dar. Die endgültigen, verbindlichen technischen Parameter, Materialdaten und Preise werden mit Ihnen individuell vereinbart und in einem beidseitig unterzeichneten Kaufvertrag bestätigt.